Learning Agreements und Gutachten
Für im Ausland erbrachte Leistungen stellen wir Learning Agreements aus, wenn Sie inhaltlich zu den Schwerpunkten der Lehrstühle im MIM-Schwerpunkt (Management, Innovation und Marketing) passen und unseren Qualitätsstandards entsprechen. Die sechs Lehrstühle im MIM-Schwerpunkt finden Sie in der rechten Spalte.
Wir stellen auch Learning Agreements für Leistungen aus, die während der Immatrikulation an der Universität Passau an anderen deutschen Universitäten (z.B. Virtuelle Hochschule Bayern, vhb) erbracht wurden. Wenn die Leistungen an anderen Universitäten vor der Immatrikulation in Passau erbracht wurden, gilt der "Antrag auf Anerkennung von Leistungen vor Immatrikulation".
Bitte beachten Sie
Die Prüfung der Learning Agreements dauert zwei Wochen. Es werden nur vollständige, digital ausgefüllte und per E-Mail zugesendete Learning Agreements (keine Scans!) bearbeitet! Stellen Sie den Antrag vor Besuchen der Veranstaltung, eine nachträgliche Anrechnung bereits abgelegter Veranstaltungen kann nicht garantiert werden. Sollten nicht alle im Formular erforderlichen Informationen vorab bekannt sein, beachten Sie bitte unsere FAQs.
Sämtliche Anliegen bezüglich Learning Agreements richten Sie bitte an die speziell hierfür eingerichteten E-Mail-Adressen. Die entsprechenden E-Mail-Adressen für jeden MIM-Lehrstuhl finden Sie in der Lehrstuhl-Liste.
So beantragen Sie Learning Agreements richtig
- Im Masterstudiengang setzt die Anerkennung Master- oder MBA-Kursniveau voraus, im Bachelorstudiengang setzt die Anerkennung Bachelor-Kursniveau voraus
- Anrechnungen als Ersatzleistung einer Passauer Veranstaltung müssen inhaltlich die entsprechenden Kompetenzen der Passauer Veranstaltung vermitteln
- Seminare können nur als zusätzliche Veranstaltung im Schwerpunkt anerkannt werden (sofern in Ihrem Studiengang ein Seminar verpflichtend ist, müssen Sie dieses an der Universität Passau ablegen)
- Anrechnungen als zusätzliche Veranstaltung ohne äquivalente Veranstaltung an der Universität Passau müssen inhaltlich sowie im Anforderungsniveau zum Kursangebot der jeweiligen Lehrstühle passen (konsultieren Sie hierzu die Lehrstuhl-Liste, in welcher Sie sämtliche Schwerpunkte finden, in denen die MIM-Lehrstühle anerkennen)
- Beachten Sie außerdem, dass wir nur eine Aussage dazu treffen können, ob die Anrechnung der Veranstaltung an unseren Lehrstühlen möglich ist, aber nicht, ob und wie das Learning Agreement in Ihrem Studiengang anrechenbar ist (wenden Sie sich bei Fragen hierzu bitte an Ihre zuständige Studiengangskoordination oder das Prüfungssekretariat)
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, überprüfen Sie zunächst, ob die Veranstaltung, welche Sie im Ausland belegen wollen, in folgenden Listen zu finden ist:
- Bereits anerkannte Prüfungsleistungen - Bachelor
bei Bachelor-Veranstaltungen oder - Bereits anerkannte Prüfungsleistungen - Master
bei Master-Veranstaltungen
Universität, Veranstaltungstitel, Kursnummer und Dozierende müssen übereinstimmen.
Ist dies der Fall, füllen Sie nur Seite 1 des "Learning Agreement Antragsformulars" digital und vollständig aus, drucken Sie es nicht aus und scannen Sie es nicht ein. Sie können das PDF-Formular direkt ausfüllen. Bitte ändern Sie nichts am Formular selbst. Beachten Sie jedoch, dass die Liste in jedem Semester überarbeitet wird und dies kein Garant dafür ist, dass der Kurs anerkannt wird.
Wenn die Daten der Veranstaltung nicht komplett übereinstimmen oder Sie Ihren Kurs nicht in der Liste finden, heißt das nicht, dass der Kurs automatisch nicht anerkannt wird, Sie müssen nur einen kompletten Antrag stellen, damit wir alle Angaben prüfen können. Überprüfen Sie in diesem Fall bitte, zu welchem Lehrstuhl Ihre Veranstaltung inhaltlich passt. Einen Überblick über die Anrechnungsmöglichkeiten finden Sie in der Lehrstuhl-Liste. Füllen Sie anschließend Seite 1 und Seite 2 des Learning Agreement Antragsformulars digital und vollständig aus, drucken Sie es nicht aus und scannen Sie es nicht ein. Sollten Sie nicht alle Informationen vorab bekommen, beachten Sie die Hinweise in den FAQs sowie im Formular selbst.
Bitte vergessen Sie nicht das Learning Agreement zu unterschreiben!
Beachten Sie unten stehende Hinweise zum Senden des Antrags per E-Mail!
Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular (nicht eingescannt) an die Learning Agreement E-Mail-Adresse des entsprechenden Lehrstuhls (nicht die des Professors), bei dem Sie Ihr Learning Agreement einreichen wollen. Die jeweiligen E-Mail-Adressen sind sowohl in der Lehrstuhl-Liste, den Listen bereits anerkannter Prüfungsleistungen als auch im Antragsformular angegeben.
Sie bekommen eine automatisierte Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail. Wenn Sie in den nächsten zwei Wochen nichts von uns hören, ist Ihr Learning Agreement in der Regel bewilligt. Im Falle einer Absage oder bei fehlenden Informationen erhalten Sie von uns innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Benachrichtigung.
Abholung zu den Sprechzeiten vor oder nach Auslandsaufenthalt:
Sie können nach Ablauf der zweiten Woche oder auch erst nach Ihrem Auslandsaufenthalt Ihr Learning Agreement nur zu den Sprechzeiten der für Sie zuständigen Person oder des Sekretariats am entsprechenden Lehrstuhl abholen. Sie können es auch von jemandem abholen lassen. In diesem Fall unterschreiben Sie Ihr Learning Agreement bei Erhalt. Beachten Sie hierzu die Hinweise in der Eingangsbestätigung!
Zusendung von bewilligten Learning Agreements nur im Einzelfall möglich:
Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen, die wir tagtäglich bearbeiten, müssen wir leider davon absehen, bewilligte Learning Agreements einzuscannen oder per Post zu versenden. Wir können Ihr Learning Agreement auch nicht an das Dekanat weiterleiten, da dort nicht die Learning Agreements für die ganze Fakultät gelagert werden können.
Abholung nach Auslandsaufenthalt meist möglich, auch bei Erasmus-Anträgen:
Sollten Sie Ihr Learning Agreement vor dem Auslandsaufenthalt benötigen, denken Sie bitte daran, Ihr Einzel-Learning Agreement rechtzeitig zu beantragen. Im Zuge einer Erasmus-Förderung haben Sie die Möglichkeit auch nach Ihrem Auslandsaufenthalt das Learning Agreement abzuholen, ein Antrag vor dem Auslandsaufenthalt wird zwar empfohlen, ist für den Erasmus-Antrag aber nicht notwendig. Hier verweisen wir auf den Leitfaden des ERASMUS+ Antrags.
ECTS-Vergabe für ausländische Veranstaltungen:
Ersatzleistungen für Passauer Veranstaltungen können nur mit den entsprechenden ECTS, welche Sie auch in Passau bekommen würden, anerkannt werden, auch wenn der Arbeitsumfang der ausländischen Veranstaltung höher ist. Zusätzliche Veranstaltungen im Schwerpunkt (für BAEs und BAs) werden entsprechend des Arbeitsaufwandes (workload) anerkannt (30 Arbeitsstunden entsprechen 1 ECTS).
Sollten Sie noch Fragen haben...
... zum Antragsprozess oder zum Learning Agreement-Formular, beachten Sie bitte die FAQs, die wir für Sie zusammengestellt haben.
Notenumrechnung im Dekanat
Sie können die Umrechnung Ihrer Note zu den Sprechzeiten vom Dekanat (Learning Agreements) bestätigen lassen.
Für die Umrechnung benötigen Sie die zwei folgenden Dokumente:
- Das offizielle Transcript of Records der Partneruniversität im Original (nicht digital!) + 1 Kopie
- Das ausgestellte, unterschriebene Learning Agreement
Das Learning Agreement können Sie nach der vom Dekanat bestätigten Notenumrechnung im Prüfungssekretariat einreichen.
Nähere Informationen zur Umrechnung der Note finden Sie auf der entsprechenden Seite der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.