Nach dem Auslandsstudium
Nach dem Auslandsaufenthalt wird die Umrechnung Ihrer Note im Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vorgenommen. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen.
Für die Umrechnung benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Das offizielle Transcript of Records der Partneruniversität im Original.
Sollte Ihnen hier nur ein digitales Originaldokument vorliegen, lassen Sie dieses bitte vorab im Akademischen Auslandsamt bestätigen. Die bestätigte Kopie wird vom Akademischen Auslandsamt direkt an das Dekanat weitergeleitet. Es ist hierfür zwingend notwendig, dass das Transcript of Records direkt von der Partneruniversität an das Auslandsamt geschickt wird (auch per Mail möglich)!
- Die vor Beginn des Auslandsstudiums mit den Modulverantwortlichen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abgeschlossenen Einzel Learning Agreements als bearbeitbares PDF-Dokument via E-Mail.
Bitte keine umgewandelten Fotos etc. einreichen! Diese werden nicht bearbeitet.
Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift auf den Einzel Learning Agreements unter "Erklärung" vor dem Einreichen nicht!
(Einzel Learning Agreements, welche Sie mit Modulverantwortlichen anderer Fakultäten geschlossen haben, bitte dort einzureichen, wo sie ausgestellt wurden).
Die Learning Agreements können Sie nach der vom Dekanat bestätigten Notenumrechnung an das Prüfungssekretariat weitergeben. Dies ist digital möglich.
Bitte beachten Sie: Auch für Inlands-Leistungen, die während Ihrer Immatrikulation in Passau an anderen Universitäten abgelegt werden (z.B. an der Virtuellen Hochschule Bayern - vhb), ist ein vorab ausgestelltes Einzel-Learning-Agreement notwendig. Bitte wenden Sie sich dafür an die Lehrstühle / Lehreinheiten.
Ab dem Sommersemester 2017 findet gemäß Prüfungsausschussbeschluss – wie deutschlandweit üblich – zur Notenumrechnung ausschließlich die modifizierte Bayerische Formel Anwendung. Die Umrechnung erfolgt dabei in Zehntelnoten; der sich ergebende Wert wird nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten (nicht gerundet).
Hierbei werden die Ergebnisse direkt übernommen und nicht auf das deutsche Notensystem auf- oder abgerundet.
Modifizierte Bayerische Formel
Die Formel lautet:
mit
Variable | Erklärung |
---|---|
x: | gesuchte deutsche Note |
Nmax: | beste erreichbare Note im ausländischen Notensystem |
Nmin: | schlechteste Note, mit der man noch bestanden hat |
Nd: | umzurechnende Note |
Informationen zu den ausländischen Notensystemen stellt das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Verfügung. Im Zweifelsfall richtet sich die Anerkennung nach den dort verfügbaren Angaben.
Um systematischen Niveauunterschieden bei der Notenvergabe Rechnung zu tragen, werden für nachfolgende Länder abweichend von den nominellen Bestnoten folgende Werte für Nmax angesetzt:
Gastland | Nmax |
---|---|
Australien | 90 |
Frankreich | 16 |
Irland | 75% |
Niederlande | 9 |
Spanien (außer ESIC) | 9,0 |
Südafrika | 80 % |
United Kingdom | 80 % |
Portugal | 17 |
(Liste wird fortlaufend aktualisiert!)
Rechnen Sie Ihre Note um
---
Nach der Notenumrechnung können Sie Ihre Leistungen aus dem Auslandsstudium durch das Prüfungssekretariat verbuchen lassen. Reichen Sie dazu im Prüfungssekretariat bitte folgende Unterlagen ein:
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen und um die Notenumrechnung ergänzten Einzel Learning Agreements
- das Transcript of Records im Original oder als beglaubigtes digitales Dokument (s. Hinweise oben)
- das Formular zur Erfassung von Auslandsaufenthalten
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur eventuellen Höherstufung!
Kontakt und Bearbeitungshinweis
Sie können Ihre Unterlagen persönlich zu den Öffnungszeiten abgeben, auf dem Postweg ans Dekanat schicken oder per E-Mail als PDF. Bitte senden Sie keine umgewandelten Fotos oder schlecht lesbare Scans! (Hinweise zum TOR s.o.).
Email: notenumrechnung.wiwi@uni-passau.de
Postanschrift:
Universität Passau
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
94030 Passau