Nach dem Auslandsstudium
Nach dem Auslandsaufenthalt wird die Umrechnung Ihrer Note im Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vorgenommen. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen.
Für die Umrechnung benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Das offizielle Transcript of Records der Partneruniversität im Original.
Sollte Ihnen hier nur ein digitales Originaldokument vorliegen, lassen Sie dieses bitte vorab im Akademischen Auslandsamt bestätigen. Die bestätigte Kopie wird vom Akademischen Auslandsamt direkt an das Dekanat weitergeleitet. Es ist hierfür zwingend notwendig, dass das Transcript of Records direkt von der Partneruniversität an das Auslandsamt geschickt wird (auch per Mail möglich)!
- Die vor Beginn des Auslandsstudiums mit den Modulverantwortlichen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abgeschlossenen Einzel Learning Agreements im Original oder als Scan (Einzel Learning Agreements, welche Sie mit Modulverantwortlichen anderer Fakultäten geschlossen haben sind dort einzureichen, wo sie ausgestellt wurden!). Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift auf den Einzel Learning Agreements unter "Erklärung" vor dem Einreichen nicht!
Die Learning Agreements können Sie nach der vom Dekanat bestätigten Notenumrechnung im Prüfungssekretariat einreichen.
Bitte beachten Sie: Auch für Inlands-Leistungen, die während Ihrer Immatrikulation in Passau an anderen Universitäten abgelegt werden (z.B. an der Virtuellen Hochschule Bayern - vhb), ist ein vorab ausgestelltes Einzel-Learning-Agreement notwendig. Bitte wenden Sie sich dafür an die Lehrstühle / Lehreinheiten.
Ab dem Sommersemester 2017 findet gemäß Prüfungsausschussbeschluss – wie deutschlandweit üblich – zur Notenumrechnung ausschließlich die modifizierte Bayerische Formel Anwendung. Die Umrechnung erfolgt dabei in Zehntelnoten; der sich ergebende Wert wird nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten (nicht gerundet).
Modifizierte Bayerische Formel
Die Formel lautet:
mit
Variable | Erklärung |
---|---|
x: | gesuchte deutsche Note |
Nmax: | beste erreichbare Note im ausländischen Notensystem |
Nmin: | schlechteste Note, mit der man noch bestanden hat |
Nd: | umzurechnende Note |
Informationen zu den ausländischen Notensystemen stellt das Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse der Kultusministerkonferenz zur Verfügung. Im Zweifelsfall richtet sich die Anerkennung nach den dort verfügbaren Angaben.
Um systematischen Niveauunterschieden bei der Notenvergabe Rechnung zu tragen, werden für nachfolgende Länder abweichend von den nominellen Bestnoten folgende Werte für Nmax angesetzt:
Gastland | Nmax |
---|---|
Australien | 90 |
Frankreich | 16 |
Irland | 75% |
Niederlande | 9 |
Spanien (außer ESIC) | 9,0 |
Südafrika | 80 % |
United Kingdom | 80 % |
Portugal | 17 |
(Liste wird fortlaufend aktualisiert!)
Rechnen Sie Ihre Note um
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Nach der Notenumrechnung können Sie Ihre Leistungen aus dem Auslandsstudium durch das Prüfungssekretariat verbuchen lassen. Reichen Sie dazu im Prüfungssekretariat bitte folgende Unterlagen ein:
- die vor Beginn des Auslandsstudiums abgeschlossenen und um die Notenumrechnung ergänzten Einzel Learning Agreements im Original und in Kopie
- sofern es sich um ein separates Dokument handelt auch die Notenumrechnung im Original sowie in Kopie
- das Transcript of Records im Original und in Kopie (sollte Ihnen hier nur ein digitales Originaldokument vorliegen, lassen Sie dieses bitte vorab im Akademischen Auslandsamt bestätigen)
- das Formular zur Erfassung von Auslandsaufenthalten
Die Originale erhalten Sie gleich wieder zurück, die Leistungen werden eingetragen.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur eventuellen Höherstufung!
Studierende, die einen Doppelmaster in Kooperation mit einer ausländischen Partneruniversität absolviert haben, können nach Abschluss ihres Studiums im Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einen "Überblick über die im Ausland erbrachten und anerkannten Studienleistungen" beantragen. Erstellt wird ein Dokument, welches die genauen Bezeichnungen der an der ausländischen Universität erbrachten Studienleistungen, die entsprechende Passauer Note und die dafür erhaltenen ECTS enthält und vom Prüfungsausschussvorsitzenden unterzeichnet wird. Bitte reichen Sie dazu folgende Dokumente im Dekanat WiWi ein:
- den Antrag auf Erstellung eines Überblicks über die im Ausland erbrachten und anerkannten Studienleistungen (Dokument bitte herunterladen und digital ausfüllen, ausgedruckt und unterzeichnet im Dekanat WIWI einreichen)
- die Einzel Learning Agreements (im Original, incl. Notenumrechnung)
- das Transcript of Records (im Original)
Um eine möglichst zeitnahe Bearbeitung zu ermöglichen, achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Unterlagen.
Kontakt und Bearbeitungshinweis
Sie können Ihre Unterlagen persönlich zu den Öffnungszeiten abgeben, auf dem Postweg ans Dekanat schicken oder per E-Mail als Scan (Hinweise zum TOR s.o.!).
Email: notenumrechnung.wiwi@uni-passau.de
Postanschrift:
Universität Passau
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
94030 Passau