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Learning Agreements

1. Vor Ihrem Auslandsaufenthalt

Wählen Sie einen oder mehrere Kurse, die im Rahmen Ihres Auslandsaufenthalts angeboten werden und in Inhalt und Zeitaufwand vergleichbar zu einer am Lehrstuhl für Public Economics angebotenen Veranstaltung sind.

2. Beantragung des Learning Agreements

Bitte reichen Sie das entsprechende Einzel-Learning-Agreement-Formular (siehe Downloads) zusammen mit folgenden Unterlagen in digitaler Version (bearbeitbares PDF-Dokument, keine umgewandelten Scans oder Fotos!) bei bianca.bittner@uni-passau.de ein.

Modulbeschreibung (mögliche Sprachen: Deutsch, Englisch), dazu

  • Basisliteratur des Kurses
  • Beschreibung der Inhalte des Kurses
  • Art und Dauer der Leistungsprüfung
  • Anzahl der Semesterwochenstunden des Kurses
  • Länge der Vorlesungszeit an der Gastuniversität.

Bitte achten Sie bei der Auswahl des richtigen Formulars auf den Zeitpunkt Ihres Studienbeginns (also auf die für Sie geltende Prüfungsordnungsversion) und lesen Sie die FAQ Einzel Learning-Agreements aufmerksam durch!

Hinweis: Die Ausstellung eines Learning Agreements ist nur bei Einreichung vollständiger Unterlagen und Beantragung VOR dem Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes möglich.

Bitte beachten Sie , dass die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung dem Prüfungssekretariat obliegt. Ob die Leistung für Ihren Studiengang anrechenbar ist, kann der Lehrstuhl nicht beurteilen. Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Anrechenbarkeit und des Anrechenprozederes ist ausschließlich das Prüfungssekretariat.

Für in Ihrem Studiengang nicht anrechenbare Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, können keine Scheine ausgestellt werden.

3. Ausstellung des Learning Agreements

Wir teilen Ihnen zeitnah mit, ob die Ausstellung eines Learning Agreements möglich ist oder ob zusätzliche Informationen erforderlich sind. Sie erhalten Ihr bestätigtes Learning Agreement als PDF.

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