Learning Agreements
Im Bachelor erkennen wir gleichwertige Leistungen anderer Hochschulen in den folgenden Fächern an:
- Makroökonomik
- Institutionenökonomik
- Auf Antrag können weitere, dem Lehrangebot nahestehende Veranstaltungen geprüft werden, sofern Sie diese in Ihren Studiengang einbringen können, beispielsweise zu Spieltheorie oder Verhaltensökonomik.
Für Learning Agreements im Master International Economics and Business schauen Sie sich bitte die englischsprachige Darstellung an, indem Sie rechts oben die Sprache wechseln.
Hier finden Sie den Antrag auf Ausstellung eines Learning Agreement. Die Prüfung der Gleichwertigkeit der an der ausländischen Hochschule zu erbringenden Leistung erfolgt jeweils im Einzelfall. Hierzu ist die Modulbeschreibung vorzulegen (Übersetzungen aus dem Englischen, Französischen, Spanischen, Italienischen oder Indonesischen sind nicht erforderlich). Diese sollte die üblichen Informationen enthalten (Kurstitel und Name der Universität; Basisliteratur; Beschreibung der Inhalte des Kurses; Art und Dauer der Leistungsprüfung; Anzahl der Semesterwochenstunden/Workload; Länge der Vorlesungszeit). Zudem sollten Sie einen Link zur Kursbeschreibung beilegen.
Die vollständigen Unterlagen sind per E-Mail an Eileen Habegger (eileen.habegger@uni-passau.de) zu senden.
Hier finden Sie eine Liste der während der letzten Semester ausgestellten Learning Agreements. Die Auflistung soll Ihnen helfen, an den aufgeführte Auslandsuniversitäten Kurse zu finden, die mit großer Wahrscheinlichkeit an unserem Lehrstuhl anerkannt werden können. Allerdings ist auch bei diesen Kursen erforderlich, einen vollständigen Antrag auf die Ausstellung eines LearningAgreement zu stellen, da geprüft werden muss, ob die Kurse sich in der Zwischenzeit in ihren Inhalten geändert haben. Bitte beachten Sie, dass die Tabelle nur als beispielhafte Auflistung zu verstehen ist. Es können neben den genannten Veranstaltungen auch Anträge für weitere Kurse gestellt werden, die dann im Einzelnen geprüft werden.
Sofern keine gewichtigen Gründe gegen eine Gleichwertigkeit auftretenn, erhalten Sie von uns das Learning Agreement. Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts ist das Learning Agreement Prof. Dr. Graf Lambsdorff in der Sprechstunde zur Gegenzeichnung vorzulegen. Dort sollten Sie kurz Rückmeldung zum Kurs geben - die Zusage der Anerkennung ist davon unberührt. Danach können Sie das Learning Agreement im Dekanat einreichen.