Abschlussarbeiten
Die Studiengänge an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau beinhalten eine Abschlussarbeit. Je nach Studiengang müssen Sie eine Bachelor- oder Masterarbeit schreiben. Detailinformationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungsordnung (rechts im Download-Bereich).
Ziel der Abschlussarbeit ist es, dass die Studierenden unter Beweis stellen, in einer vorgegebenen Frist ein Problem eines Faches durch Anwendung wissenschaftlicher Methoden selbständig und eigenverantwortlich zu durchdringen.
Reichen Sie bitte fristgerecht folgende Unterlagen am Lehrstuhl ein:
- Anmeldeformular Lehrstuhl (siehe Downloadbereich am Rand)
- Lebenslauf
- CMS-Auszug über die bestandenen Prüfungsleistungen
- CMS-Auszug über die aktuell angemeldeten Prüfungsleistungen
- Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Bachelorzeugnisses (nur relevant für Masterarbeit)
Gerne können Sie im Anmeldeformular optional Themenvorschläge für Ihre Abschlussarbeit formulieren.
Der zeitliche Ablauf gliedert sich wie folgt:
Nach einem ersten Gespräch mit Ihrer/-m Betreuer/-in inkl. Themenabsprache (Startzeitpunkt) haben Sie etwa zwei bis drei Wochen (Bachelorarbeit) oder drei Wochen (Masterarbeit) Einlesezeit. Anschließend wird die Arbeit angemeldet (Anmeldezeitpunkt) und die achtwöchige (Bachelorarbeit) oder viermonatige (Masterarbeit) Bearbeitungszeit beginnt.
Es gibt zwei mögliche Startzeitpunkte:
Sie können wählen, ob Sie zu Beginn des Semesters (erste Vorlesungswoche) oder später (ca. 4./5. Vorlesungswoche) beginnen möchten.
Etwa in der Mitte der Bearbeitungszeit gibt es eine Zwischenpräsentation. Termine dafür entnehmen Sie bitte den Veranstaltungen 30080 (Bachelor-Kolloquium) bzw. 30090 (Master-Kolloquium).
Bitte halten Sie folgende Fristen ein:
Sommersemester:
Bewerbungsfrist am Lehrstuhl: 31.01.
Wintersemester:
Bewerbungsfrist am Lehrstuhl: 31.07.
Senden Sie Ihre Bewerbung an anja.schwendner@uni-passau.de.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden Sie per E-Mail zeitnah darüber unterrichtet, ob Sie eine Betreuungszusage erhalten haben. Möchten Sie eine erhaltene Betreuungszusage nicht in Anspruch nehmen, so sollten Sie sich umgehend abmelden.