Learning Agreements FAQ
Liebe Studierende,
hier haben wir noch ein paar Fragen gesammelt, die inzwischen sehr oft aufgetreten sind. Falls Sie also eine Frage zum Antragsprozedere oder zum Learning Agreement Formular haben, überprüfen Sie bitte vor E-Mail-Anfragen erst hier, ob Sie eine passende Antwort zu Ihrer Frage finden.
Kann mein Antrag anerkannt werden, wenn nicht alle geforderten Informationen vorab von der ausländischen Universität bereitgestellt werden?
Wir benötigen die Informationen, welche im Learning Agreement auf Seite 2 gefordert werden, als Entscheidungsbasis, um den Kurs und die Inhalte einschätzen zu können und darauf basierend zu erschließen, ob wir den Kurs anrechnen dürfen oder nicht. Sollten Sie nicht alle im Formular geforderten Informationen (z. B. Literatur, Art der Prüfung, etc.) der ausländischen Homepage entnehmen können empfehlen wir Ihnen, den zuständigen Dozenten oder den Ansprechpartner der ausländischen Universität für internationale Studierende zu kontaktieren. Sollten Sie die Informationen vom Dozenten bekommen, füllen Sie das Dokument entsprechend aus und leiten Sie die E-Mail (die komplette E-Mailkonversation, nicht nur die E-Mailadresse) des Dozenten weiter.
Bekommen Sie die Informationen auf diesem Weg auch nicht, haben Sie die Möglichkeit uns die Informationen nach Beginn des Kurses im Ausland zuzusenden. Beachten Sie jedoch, dass eine Anerkennung nicht garantiert werden kann und Sie die erste Kurswoche mit dem Risiko besuchen, dass der Kurs nicht anerkannt wird und Sie entsprechend weniger Zeit haben, einen alternativen Kurs zu finden. Daher empfehlen wir Ihnen auch bei nicht vollständigen Informationen einen vorläufigen Antrag zu stellen, da oft auch schon z. B. anhand der Kursinhalte erkennbar ist, dass ein Kurs nicht anerkannt werden kann. Vermerken Sie dann in Ihrer E-Mail, dass Sie die Informationen leider nicht vorab von der ausländischen Universität bekommen.
Grundsätzlich können Sie ausländische Veranstaltungen entweder als Ersatzleistung für eine Passauer Veranstaltung anerkennen lassen (hierfür müssen sich die Lehrinhalte decken und der Antrag muss bei dem Lehrstuhl gestellt werden, der die Veranstaltung anbietet) oder als zusätzliche Leistung im Ausland. Die Anerkennungsmöglichkeiten als "zusätzliche Veranstaltung" für ICEBS-, DTBS sowie BAE-Studierende sind im Formular angegeben.
Für alle übrigen Studiengänge gilt: Wir können lediglich eine Aussage darüber treffen, ob wir für eine ausländische Veranstaltung ein Learning Agreement ausstellen können. Wie Sie diese Veranstaltung in Ihr Studium einbringen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Studiengangsordnung oder informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Studiengangskoordination.
Kann ich mir ausnahmsweise eine Bachelor-Veranstaltung im Master-Studium anrechnen lassen, da es keine Masterkurse an dieser Universität für ausländische Studierende gibt, diese sehr teuer sind, oder umgekehrt?
Wir können grundsätzlich keine Kurse anerkennen, die nicht Ihrem Studiengangsniveau entsprechen, da dies eine Ungleichbehandlung darstellen würde. Wir empfehlen Ihnen daher bei der Wahl der ausländischen Universität das Kursangebot miteinzubeziehen.
Der Arbeitsaufwand und oder die Leistungspunkte der Veranstaltung im Ausland entspricht mehr als nur 5 ECTS bzw. weniger als 5 ECTS. Kann die Veranstaltung mit mehr ECTS bzw. trotzdem mit 5 ECTS angerechnet werden?
Wir können Leistungen nur mit äquivalenten Leistungspunkten (ECTS) unserer Veranstaltungen anrechnen. Zusätzliche Veranstaltungen im Schwerpunkt können daher nur mit 5 ECTS angerechnet werden, auch wenn der Arbeitsumfang der ausländischen Veranstaltung höher ist. Seminare können nur als zusätzliche Veranstaltung im Schwerpunkt anerkannt werden (mit 5 ECTS, das Seminar ist kein Ersatz für Seminare an der Universität Passau). Sofern der Arbeitsaufwand der ausländischen Veranstaltung geringer ist als für 5 ECTS können wir die Veranstaltung nicht anrechnen. In Ausnahmefällen können zwei Veranstaltungen (z. B. zwei Blockveranstaltungen mit insgesamt 5 ECTS) als eine Leistung aus dem Ausland anerkannt werden (vgl. Liste bereits anerkannter Prüfungsleistung Bachelor, Lehrstuhl für Internationales Management, Frankreich Universite d’Angers).
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist keine persönliche Abholung möglich. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Vorgehensweise bei der Abholung an den jeweiligen Learning Agreement-Verantwortlichen des Lehrstuhls.
Ja, Sie müssen einen kompletten Antrag, inklusive Seite 2, stellen.
Wenn sich auch nur eine Information geändert hat (Dozierende, leichte Anpassung im Titel, Kursnummer, etc.) kann es sein, dass die Kursinhalte und Kursmodalitäten, die bisher geprüft und genehmigt waren, verändert wurden. Dies bedeutet, wir müssen erneut prüfen, ob wir den Kurs anrechnen können.