Learning Agreement
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt
Schritt 1: Auswahl einer Veranstaltung an der ausländischen Universität
Sie wählen einen oder mehrere Kurse, die im Rahmen Ihres Auslandsaufenthalts angeboten werden und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Entweder:
- Vergleichbarer Inhalt und Zeitaufwand zu einer am Lehrstuhl für Accounting angebotenen Veranstaltung, falls diese für eine bestimmte Veranstaltung angerechnet werden soll,
oder:
- Inhalte mit Bezug zu den Lehr- und Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls, falls die Veranstaltung im Rahmen des Schwerpunkts AFT eingebracht werden soll.
Schritt 2: Beantragung eines Learning Agreements
Zur Beantragung eines Learning Agreements reichen Sie bitte am Lehrstuhl folgende Unterlagen vollständig ein:
- den von Ihnen ausgefüllten Antrag zur Ausstellung eines Learning Agreements
- eine Kursbeschreibung, aus der folgende Informationen hervorgehen müssen:
- eine detaillierte Gliederung der Veranstaltung
- Informationen zur Begleitliteratur der Veranstaltung
- Informationen zum zeitlichen Ablauf, zur Zielgruppe der Veranstaltung und nötigen Vorkenntnissen
Achten Sie darauf, dass die Informationen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein müssen!
Ihre Anträge senden Sie bitte an controlling@uni-passau.de.
Schritt 3: Ausstellung des Learning Agreements
Sie erhalten nach Prüfung der Unterlagen zeitnah Auskunft, ob die Ausstellung eines Learning Agreements möglich ist oder ob zusätzliche Informationen erforderlich sind. Nach erfolgreicher Prüfung teilen wir Ihnen mit, wann Sie das Learning Agreement im Sekretariat des Lehrstuhls abholen können.
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt
Schritt 4: Notenumrechnung nach dem Auslandsstudium
Nach dem Auslandsaufenthalt wird Ihre Note zentral im Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät umgerechnet.
Für die Umrechnung benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- das offizielle Transcript of Records der Partneruniversität im Original (nicht digital!) + 1 Kopie
- das ausgestellte, unterschriebene Learning Agreement
Das Learning Agreement können Sie nach der vom Dekanat bestätigten Notenumrechnung im Prüfungssekretariat einreichen.