Ergänzende Informationen:
Das Thema der schriftlichen Hausarbeit ist so rechtzeitig (ca. ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung) zu vereinbaren, dass im Rahmen der genannten regulären Bearbeitungszeit die Abgabe vor der Meldung zur Prüfung, also bis zum 1. Februar bzw. 1. August, erfolgen kann. Eine dann evtl. notwendige (und zu begründende) Verlängerung der Frist kann daher nicht von vornherein als Teil des regulären Bearbeitungszeitraums angesehen werden (Nachtermin).
Hinweise zur formalen Gestaltung Ihrer – in der Schriftart „Arial“ und den Standardrandeinstellungen des Textverarbeitungsprogramms zu fertigenden – Abschlussarbeit finden Sie in dieser Anleitung.
Die Arbeit ist in zwei gebundenen und mit dem entsprechenden schulartspezifischen Aufkleber versehenen Exemplaren und zusätzlich in elektronischer Form (im PDF-Format und im DOC-Format auf CD bzw. DVD - im hinteren Innendeckel zu befestigen) jeweils bei mir (zusammen mit Empfangsbestätigung und Gutachtenformular) und der Außenstelle des Prüfungsamts einzureichen.
Weitere verbindliche Informationen u. a. zu Terminen, zur Form und zu der am Schluss der Arbeit abzugebenden Versicherung (Erklärung) sowie die genannten Formblätter bzw. Vorlagen befinden sich auf den Seiten des Prüfungssekretariats.
Wie ist konkret vorzugehen?
Den verbindlichen Ablaufplan zur Abfassung von Abschlussarbeiten im Fach Didaktik der Wirtschaftswissenschaften bzw. Arbeitslehre finden Sie auf der folgenden Seite mit konkreten Hinweisen.