Learning Agreements
Studienleistungen in der Fachdidaktik der Wirtschaftswissenschaften bzw. Arbeitslehre im Ausland können grundsätzlich anerkannt werden, wenn die geförderten Kompetenzen und die ECTS-Leistungspunkte der Veranstaltung an der ausländischen Hochschule mit denen der entsprechenden Veranstaltung an der Universität Passau (Lehreinheit für Wirtschaftsdidaktik) im Wesentlichen übereinstimmen. Die Prüfung der notwendigen Gleichwertigkeit der im Ausland zu er- bringenden Leistung erfolgt stets im Einzelfall und nur vor dem Auslandsaufenthalt. (Achtung: Eine rückwirkende Beantragung einer Anrechnung während oder nach dem Auslandsaufenthalt ist nicht möglich!)
Um ein Einzel-Learning Agreement mit der Lehreinheit für Wirtschaftsdidaktik zu vereinbaren, kommen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem ausgefüllten Antragsformular (Formulare zu Einzel-Learning Agreements erhalten Sie auf Anfrage bei der Lehreinheit) und detaillierten und objektiv nachvollziehbaren Informationen/Beschreibungen zur ausländischen Hochschule und v. a. zur Veranstaltung im Ausland (insbesondere Kursinhalte, Themengebiete, Dozent, zeitlicher Umfang, Ablauf, empfohlenes Semester, ECTS/Workload, verwendete Literatur, Prüfungsform) in meine Sprechstunde. Nach Überprüfung der Anrechenbarkeit und einer positiven Entscheidung (nach ca. zwei Wochen) kann das unterzeichnete Einzel-Learning Agreement in meiner Sprechstunde wieder abgeholt werden.
Die Informationen zum weiteren Ablauf der Anerkennung und Umrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät und zu den notwendigen Schritten vor und nach dem Auslandsaufenthalt finden Sie bei der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.