Auslands-BAföG
Für den Antrag auf Auslands-BAföG für ein oder mehrere Auslandssemester wird neben der normalen Leistungsbescheinigung oftmals ein spezielles Formular benötigt (Formblatt Nr. 6), in welchem eine Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte im Inland, also der Universität Passau, über die Förderwürdigkeit des Auslandsaufenthaltes einzuholen ist.
Gutachtliche Stellungnahme
Dabei handelt es sich um eine Art "Mini-Gutachten", welches das Auslandsstudium als förderlich oder nicht förderlich ausweist und ebenfalls durch den Studiendekan ausgestellt werden kann. Grundlage dieser Beurteilung sind die bisher erbrachten Leistungen, die fachlichen Gründe, welche für einen Auslandsaufenthalt sprechen (fachspezifische Fremdsprachenausbildung etc.) sowie die Möglichkeit der Anerkennung der an der ausländischen Universität erbrachten Leistungen für das Studium an der Universität Passau.