Learning Agreements
Wir stellen Ihnen, bei Gleichwertigkeit der ausländischen Veranstaltung, Learning Agreements für die vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Management Science/Operations and Supply Chain Management angebotenen Module aus.
Studierende mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik oder Anerkennungen als zusätzliche Veranstaltung im Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik (Grundlagen oder Vertiefung) wenden sich bitte an https://www.winfo.uni-passau.de/ .
Kriterien zur Anerkennung von Auslandsleistungen
- Der Antrag für ein Learning Agreement muss vor dem Auslandsaufenthalt gestellt werden. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich.
- Der Kurs muss inhaltlich mit der Veranstaltung an der Universität Passau übereinstimmen.
- Die Stundenzahl muss mindestens derjenigen der Veranstaltung der Universität Passau entsprechen (u. a. mind. 5 ECTS).
- Die Prüfung soll in der Form stattfinden, dass diese äquivalent zur Prüfung an der Universität Passau angesehen werden kann.
- Quantitative Inhalte in dem Kurs sind vorausgesetzt.
- Die Auslandsuniversität soll grundsätzlich in anabin (Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen) https://anabin.kmk.org/anabin.html gelistet sein.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Das Antragsformular muss von Ihnen digital und vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, BEVOR Sie die betreffende Veranstaltung im Ausland beginnen. Fügen Sie das ausgefüllte Formular anschließend dem unten verlinkten Formular hinzu.
Achtung: Es werden nur vollständige, digital ausgefüllte Learning Agreements bearbeitet. Stellen Sie den Antrag vor Besuchen der Veranstaltung, eine nachträgliche Anrechnung kann nicht garantiert werden.
Füllen Sie bitte außerdem das folgende Formular aus und fügen Sie alle notwendigen Informationen hinzu.
Wir überprüfen Ihre Angaben und informieren Sie per E-Mail, ob wir ein Learning Agreement ausstellen und ggf. wann Sie es im Sekretariat abholen können.
Es ist keine postalische/digitale (PDF) Zusendung von bewilligten Learning Agreements möglich.
Achtung: Die Bearbeitung kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen!
Nach Ihrem Auslandsaufenthalt benötigen Sie für die Notenumrechnung folgende Dokumente:
- das offizielle Transcript of Records der Auslandsuniversität im Original (nicht digital!) + 1 Kopie
- das ausgestellte, unterschriebene Learning Agreement
Die Notenumrechnung erfolgt zentral über das Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Bitte setzen Sie sich hierfür zu den üblichen Sprechzeiten mit dem Dekanat in Verbindung.
Weiterführende Informationen zur Notenumrechnung finden Sie auf den Seiten der Fakultät.
Im Anschluss an die offiziell bestätigte Notenumrechnung durch das Dekanat können Sie Ihr Learning Agreement im Prüfungssekretariat einreichen.