Learning Agreements
Unser Lehrstuhl ist Ihr Ansprechpartner für die Anerkennung von Auslands-Studienleistungen im Bereich Development Economics.
Es gibt 2 Möglichkeiten der Anerkennung:
- Der an der ausländischen Universität angebotene Kurs entspricht inhaltlich im Wesentlichen einer an unserem Lehrstuhl angebotenen Veranstaltung:
Anerkennung als äquivalente Veranstaltung in Passau.
ODER
- Der an der ausländischen Universität angebotene Kurs passt inhaltlich zum Kursangebot an unserem Lehrstuhl und entspricht dem Passauer Qualitätsstandard:
Anerkennung als zusätzliche Veranstaltung.
WICHTIG:
Beantragen Sie das Learning Agreement bitte unbedingt vor Ihrem Auslandsaufenthalt, da eine nachträgliche Anrechnung nicht garantiert werden kann. Bitte geben Sie uns zur Bearbeitung zwei Wochen Zeit.
Falls eine Veranstaltung, für die Sie ein Learning Agreement erhalten haben, an der ausländischen Universität ausfällt, können Sie ausnahmsweise auch noch während Ihres Auslandsaufenthaltes eine Ersatzveranstaltung benennen. Bitte teilen Sie uns diese so schnell wie möglich mit, wir prüfen dann, ob eine Anrechnung möglich ist.
Falls Sie erst nach Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes Einblick in das Veranstaltungsangebot der ausländischen Universität bekommen, teilen Sie uns bitte dennoch VOR Ihrem Auslandsaufenthalt mit, dass Sie beabsichtigen, ein Learning Agreement zu beantragen, sobald Sie vor Ort sind.
Bitte beachten Sie, dass eine in Passau erbrachte Leistung nur durch vorherige Anmeldung zur Notenverbesserung beim Prüfungssekretariat und dann durch eine entsprechende Leistung in Passau verbessert werden kann.
Eine bereits in Passau erbrachte Leistung kann nicht durch eine Leistung aus dem Ausland verbessert werden!
Für im Ausland erbrachte Leistungen können keine Scheine ausgestellt werden!
Bitte reichen Sie das entsprechende Einzel-Learning-Agreement-Formular (siehe Downloads) zusammen mit folgenden Unterlagen in digitaler Version (bearbeitbares PDF-Dokument, keine umgewandelten Scans oder Fotos!) an christiana.augsburg@uni-passau.de am Lehrstuhl ein.
Modulbeschreibung (mögliche Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch), dazu
- Basisliteratur des Kurses
- Beschreibung der Inhalte des Kurses
- Art und Dauer der Leistungsprüfung
- Anzahl der Semesterwochenstunden des Kurses
- Länge der Vorlesungszeit an der Gastuniversität.
Bitte achten Sie bei der Auswahl des richtigen Formulars auf den Zeitpunkt Ihres Studienbeginns (also auf die für Sie geltende Prüfungsordnungsversion) und lesen Sie die FAQ Einzel Learning-Agreements aufmerksam durch!
Sollten Ihnen nur Informationen in einer anderen Sprache vorliegen, reichen Sie bitte neben der Originalbeschreibung auch eine von Ihnen erstellte Übersetzung ein.
Hinweis:
Pro anzurechnender Veranstaltung ist ein separates Formular notwendig. Unvollständige und/oder nicht unterschriebene Anträge können wir nicht bearbeiten.
Zusatzblatt mit Angaben zu der anzuerkennenden Veranstaltung - wird zu jedem Antrag benötigt!
Studienbeginn vor Wintersemester 2023/24:
Studienbeginn im / ab Wintersemester 2023/24:
Learning Agreement Master Ausland
Learning Agreement Master Inland
Learning Agreement BAE Ausland
Learning Agreement BAE Inland
Learning Agreement DTBS Ausland
Learning Agreement DTBS Inland
Learning Agreement ICBS Ausland
Learning Agreement ICBS Inland
Learning Agreement WI Ausland
Learning Agreement WI Inland
Learning Agreement restliche Studiengänge
(außerhalb der WIWI-Fakultät mit Ausnahme von ICBS)
- Wir prüfen die Anrechenbarkeit der ausländischen Leistung.
- Anschließend informieren wir Sie über das Ergebnis und senden Ihnen das von uns digital signierte Formular per E-Mail zu.
Vorlage des Learning Agreements zusammen mit dem an der ausländischen Hochschule erworbenen "Transcript of Records" (im Original mit Stempel und Unterschrift) im Dekanat der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Raum 109 WIWI) zur Notenumrechnung.
Kopien oder Scans des Transcript of Records oder vorläufige Bescheinigungen/Ausdrucke von Online-Notenübersichten o.ä. genügen nicht!
Nach erfolgter Umrechnung reichen Sie Ihre vollständigen Unterlagen beim Prüfungssekretariat zur Erstellung Ihres Gesamt-Learning Agreements ein.
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung dem Prüfungssekretariat obliegt. Ob die Leistung für Ihren Studiengang anrechenbar ist, kann der Lehrstuhl nicht beurteilen. Ansprechpartner für Fragen bezüglich der Anrechenbarkeit und des Anrechenprozederes ist ausschließlich das Prüfungssekretariat.