Wichtige Hinweise:
Bei Probleme mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an den/die für Ihren Studiengang zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungssekretariat. Es besteht eine allgemeine Anmeldepflicht. Studierende, die sich nicht zu einer Prüfung angemeldet haben, haben auch keinen Anspruch darauf an der Prüfung teilzunehmen.